Computerbetrug, Subventionsbetrug, Kapitalanlagebetrug, Untreue, Geldwäsche, Bankrott, Bestechung und Bestechlichkeit im Gesundheitswesen – das Wirtschaftsstrafrecht umfasst neben dem komplexen Steuerstrafrecht eine Vielzahl von Delikten aus dem Wirtschaftsleben.

Das Wirtschaftsstrafrecht zeichnet sich durch seine Interdisziplinarität aus. Betriebswirtschaftliche und steuerliche Aspekte sind bei der Verteidigung ebenso zu beachten wie etwa arbeitsrechtliche, gesellschaftsrechtliche, kapitalmarktrechtliche oder insolvenzrechtliche Fragestellungen.

Diese Verflechtung bringt es mit sich, dass ich bundesweit mit erfahrenen Fachanwälten anderer Rechtsgebiete und spezialisierten Steuerberatern zusammenarbeite.

Wirtschaftsstrafrecht ist aber gerade im Frühstadium der Ermittlungen in erster Linie Strafrecht. Dies gilt sowohl für staatsanwaltschaftliche Ermittlungen als auch für unternehmensinterne Ermittlungen (internal investigations), in denen der Mandant noch dem zusätzlichen Druck des Verlustes seines Arbeitsplatzes ausgesetzt ist.

Wirtschaftsstrafrecht ist für mich Individualstrafrecht. Zu meinen Mandanten gehören Privatpersonen, Selbständige, leitende Angestellte, Geschäftsführer kleiner bis international tätiger Unternehmen oder auch Vorstände von Aktiengesellschaften.