Steuerrecht gilt als unübersichtlich. Gleichzeitig zielen die manchmal uferlos scheinenden Detailregelungen jedoch auf die Steuergerechtigkeit im Einzelfall ab.
Ich berate Privatpersonen, Freiberufler, Vereine, gewerbetreibende Einzelkaufleute und GmbHs vornehmlich auf dem Gebiet der Einkommen-, Körperschafts-, Gewerbe-, Umsatz-, Erbschafts- und Schenkungssteuer. Meine anwaltliche Beratung enthält notwendigerweise auch strategische Überlegungen, stellt aber keine betriebswirtschaftliche Beratung oder Vermögensberatung dar.
Bei der Überprüfung von Steuerbescheiden kläre ich meine Mandanten über die Art der Festsetzung und die Möglichkeiten einer Korrektur des Bescheides außerhalb des Rechtsbehelfsverfahrens auf. Muss gegen den Steuerbescheid Einspruch eingelegt werden, ist zu beachten, dass die Einlegung des Rechtsbehelfs die Zahlungsverpflichtung nicht aufschiebt. Ein Aufschub der Zahlung der Steuerschuld kann nur im Wege des vorläufigen Rechtsschutzes durch einen erfolgreichen Antrag auf Aussetzung der Vollziehung erreicht werden.
Ist die Steuer bereits fällig, kommt eventuell ein Antrag auf Erlass oder Stundung in Betracht.
Ich lege Wert darauf, dass sich die steuerrechtlichen Probleme meiner Mandanten nicht zu einer strafrechtlichen Gefährdungslage auswachsen. Daher erörtere ich bei Bedarf auch die Voraussetzungen einer strafbefreienden Selbstanzeige.