Interne Ermittlungen (internal investigations) dienen der Aufklärung von mutmaßlichen Compliance-Verstößen innerhalb des Unternehmens. Unter Compliance wird dabei die Einhaltung aller für das Unternehmen relevanten Vorschriften einschließlich der internen Richtlinien verstanden.

Die Bußgelder bei Compliance-Verstößen können, so zum Beispiel bei kartellrechtlichen Verstößen, erheblich sein. Oft erhofft sich das Unternehmen bei etwa zu befürchtenden staatsanwaltschaftlichen Ermittlungen einen Bonus durch Aufklärungshilfe.

Die Aufklärungsbemühungen, die meist durch spezialisierte größere Kanzleien koordiniert werden, schaffen aus Sicht des Strafverteidigers erhebliches, nicht ausschließbar auch belastendes Beweismaterial, welches nicht vor Durchsuchung, Beschlagnahme und Auswertung durch die Staatsanwaltschaft geschützt ist.

Auch in den Befragungen (interviews), die eben nicht durch staatliche Stellen durchgeführt werden, wird den Mitarbeitern unter Hinweis auf ihre arbeitsvertraglichen Mitwirkungspflichten kein Schweigerecht oder Recht der Selbstbelastungsfreiheit zugestanden.

Eine frühzeitige und umsichtige strafrechtliche Beratung informiert, entlastet und schützt den Betroffenen.