Mein Tätigkeitsfeld umfasst das gesamte Strafrecht. Hierzu gehören Eigentums- und Vermögensdelikte, Verstöße gegen das Betäubungsmittelgesetz und Verkehrsstraftaten ebenso wie Straftaten gegen das Leben, Körperverletzungsdelikte und Sexualstraftaten.

Der Schwerpunkt meiner Arbeit liegt dabei in der Verteidigung gegen den Vorwurf von Straftaten im Zusammenhang mit einer Insolvenz, Steuerstraftaten und weiteren Wirtschaftsdelikten wie z.B. Verstößen gegen das Marken- und Urheberrecht, Bestechlichkeit im geschäftlichen Verkehr oder Subventionsbetrug.

Ich verteidige Sie in allen Abschnitten des Strafverfahrens. Auch nach Rechtskraft des Urteils können Sie mich mit der Vertretung Ihrer Interessen im Strafvollzug und in der Strafvollstreckung betrauen.

In manchen Fällen erhärtet sich zwar der Verdacht einer Straftat nicht, der Vorwurf kann jedoch als Ordnungswidrigkeit verfolgt werden. Insbesondere bei Verkehrsordnungswidrigkeiten drohen oft erhebliche Konsequenzen. Auch in Bußgeldsachen können Sie mich mit Ihrer Vertretung beauftragen.

Die Abschnitte des Strafverfahrens von der Anzeige bis zu einem rechtskräftigen Urteil sind vom Deliktsvorwurf unabhängig. Besonderheiten hinsichtlich des Verfahrensrechts gibt es im Jugendstrafrecht und im Hinblick auf die ermittelnden Finanzbehörden natürlich auch im Steuerstrafverfahren.