Seit dem Gründungsjahr 1999 steht die Kanzlei Clement-Sternberger für streitbare und ergebnisorientierte Strafverteidigung.

Strafverteidigung kann nicht nebenbei betrieben werden. Konsequent habe ich daher von Beginn meiner selbständigen Tätigkeit an meine Spezialisierung auf allen Gebieten des Strafrechts betrieben und bin seit 2001 berechtigt, den Titel einer Fachanwältin für Strafrecht zu führen.

Strafverteidigung kann nur gelingen, wenn die sozialen und wirtschaftlichen Hintergründe des Mandats erfasst und bewertet werden. Neben der überobligationsmäßigen Fortbildung in allen Bereichen des Strafrechts liegt daher einer meiner fachübergreifenden Weiterbildungsschwerpunkte auf dem Gebiet der forensischen Psychiatrie.

Die in den letzten Jahren zunehmende praktische Befassung mit Wirtschafts- und Steuerstrafsachen und der Erwerb des Fachanwaltstitels im Steuerrecht haben zu einer weiteren Schwerpunktsetzung geführt.